Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Skancraft GmbH & Co.KG
(1) Für Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Vertragsabschlüsse mit Kunden der Skancraft GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Fürstenzell gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die vorliegenden AGB finden keine Anwendung auf Mietverträge im Sinne des § 1 Abs. 3 unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Skancraft GmbH & Co.KG für Mietverträge“. Mietverträge im Sinne der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Skancraft GmbH & Co.KG für Mietverträge“ sind demnach Vereinbarungen nach §§ 535 ff. BGB, Leihverträge nach § 598 ff. BGB sowie gemischte Verträge, wenn und soweit das miet- oder leihvertragliche Vertragselement von der übrigen vertraglichen Vereinbarung abgrenzbar ist oder die miet- oder leihvertraglichen Vertragselemente dem Gesamtvertrag sein Gepräge geben.
(2) Das Produktangebot der Skancraft GmbH & Co. KG richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist (i) ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und ist (ii) ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Verbraucher und Unternehmer werden im Folgenden gemeinsam als Kunden oder Vertragspartner bezeichnet.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners finden auf diesen Vertrag nur dann Anwendung, wenn wir der Geltung der Bedingungen vorab in Textform zustimmen.
(4) Der Begriff „schriftlich“ schließt auch die Textform gem. § 126b BGB mit ein.
(5) Die AGB werden vom Kunden mit Vertragsabschluss oder vom Unternehmer spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten im Verhältnis zu Unternehmern für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Der Verbraucher erklärt also mit Vertragsabschluss, dass er mit der Geltung der AGB einverstanden ist. Dies gilt für Unternehmer und Verbraucher nicht, wenn der Kunde bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der AGB-Kenntnis zu nehmen. Die Parteien können durch Individualvereinbarung oder mittels speziellerer produktspezifischer Angebots- und Lieferbedingungen hinsichtlich einzelner Regelungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
(6) Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.
(1) Das Zustandekommen von Verträgen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße und Design) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(3) Werden Verträge mit Kaufleuten mündlich oder fernmündlich vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht (kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Der Beweis dafür, dass eine schriftliche Bestätigung vorbehalten wurde, wird der Vertragspartei auferlegt, die sich hierauf beruft. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(4) Wird der Vertrag nicht schriftlich oder in Textform geschlossen und liegt auch kein Bestätigungsschreiben nach § 2 Abs. 5 vor, ist der Lieferschein und/oder die Rechnung für die Bestimmung des Vertragsgegenstandes maßgeblich.
(5) Gegenüber Unternehmern gilt: Unsere Berechnungen, Zeichnungen, Planungen und Angebotsunterlagen sind nur für den Kunden bestimmt und bleiben auch bei Aushändigung unser Eigentum. Sie dürfen Dritten weder zur Einsicht überlassen noch anderweitig zugänglich gemacht werden.
Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 2 ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster- Widerrufsformular befinden sich am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, sowie bei Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB). Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder von Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB).
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, soweit keine Festpreise vereinbart worden sind, zu unserer aktuell geltenden Preisliste. Für die Anlieferung der Ware werden Liefer- und Versandkosten berechnet.
(2) Liegt zwischen dem Kaufvertragsschluss und dem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Preis für die jeweilige Kaufsache angemessen zu ändern. Dies gilt in den Fällen, in denen unser Lieferant den Bezugspreis für die jeweilige Kaufsache aufgrund einer Erhöhung der Rohstoffpreise oder aufgrund höherer Gewalt erhöht hat oder wenn sich Transportkosten (z. B. bei Niedrigwasser im Falle von Schiffstransport) nachweislich erhöht haben. Erhöhen wir aufgrund der vorstehenden Regelung den Kaufpreis, steht dem Kunden ein Lösungsrecht zu. Dies muss vom Kunden binnen zwei Wochen ab Kenntnis von der Preiserhöhung uns gegenüber geltend gemacht werden, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns für die Fristwahrung maßgeblich ist. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ist ein Rücktritt aufgrund der Preiserhöhung ausgeschlossen.
(3) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen ist. Der Kunde ist grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet, wenn im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde gerät spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der Ware und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug. Die Forderung ist jährlich mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) gegenüber Verbrauchern und mit neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) gegenüber Unternehmern zu verzinsen.
(4) Alle aus einer dauerhaften Geschäftsverbindung mit Unternehmern entstehenden gegenseitigen Forderungen können in ein Kontokorrent eingestellt werden, für das die Bestimmungen der §§ 355-357 HGB gelten. Die sich aus dem Kontokorrentverhältnis ergebenden Forderungen sind banküblich zu verzinsen. Unsere Kontoauszüge sind als Rechnungsabschlüsse anzusehen. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von einem Monat seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhoben werden.
(5) Wird für die Zahlung eine Fälligkeit nach erfolgter Lieferung (Kauf auf Ziel) vereinbart, wird der Kaufpreis sofort fällig, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt werden. Berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen dann, wenn er seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag oder mit der Bezahlung einer anderen fälligen Forderung in Verzug ist.
(6) Verweigert der Kunde ohne Rechtsgrund die Kaufpreiszahlung, können wir weitere Lieferungen zurückhalten und nach angemessener Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.
(7) Wir sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Begleichung anderer offener Forderungen, auch von Abschlagsrechnungen, durchzuführen. Ferner sind wir insbesondere im Falle eines Sicherheitsinteresses, etwa im Falle einer Vorleistungspflicht bei Bestellungen von Zulieferern, berechtigt, die Auslieferung unserer Waren davon abhängig zu machen, dass uns der Kunde über den gesamten noch ausstehenden Zahlbetrag (Vertragssumme nebst Nachträgen und Zusatzvereinbarungen) eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer in der EU zugelassenen Großbank oder eine sonstige Sicherheit im Sinne von § 232 Abs. 1 BGB zur Verfügung stellt.
(8) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Als Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
(1) Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Kunde eine angemessene Frist zur Lieferung einzuräumen.
(2) Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets als unverbindlich, es sei denn, diese sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
(3) Haben wir trotz zweimaliger Aufforderung zur Nacherfüllung binnen angemessener Frist nur eine Teillieferung bewirkt, so kann der Kunde vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, jedoch nur dann, wenn er an der Teillieferung kein Interesse hat.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(5) Grundsätzlich ist eine Schickschuld vereinbart, wodurch wir nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen schulden und für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich sind, soweit wir dieses Transportunternehmen ordnungsgemäß ausgewählt haben. Sofern wir Installations- oder Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen haben, schulden wir jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden zu dem vertraglich vereinbarten Termin.
(6) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Verbraucher über, in dem die Ware an den Verbraucher ausgeliefert wird oder der Verbraucher in Annahmeverzug gerät. Der Verbraucher trägt aber dann die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung, wenn er das Transportunternehmen oder den Versender selbst beauftragt hat und wir dem Käufer dieses Transportunternehmen oder diesen Versender nicht bereits zuvor benannt haben. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des zufälligen Verlustes oder der zufälligen Beschädigung der Sache, sofern wir nur die Versendung schulden, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Haben wir Installations- und Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden über.
(7) Transportversicherungen schließen wir auf Wunsch des Kunden in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transportweg sind vom Kunden beim Beförderungsdienstleister zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung bescheinigen zu lassen. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen gegenüber uns nicht zur Annahmeverweigerung, wenn die Gefahr bereits auf den Kunden übergegangen ist.
(8) Gerät der Kunde mit dem Abruf bzw. der Abnahme in Verzug, so können wir die Ware ungeachtet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte auch bei uns oder einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern oder nach Setzen von einer Nachfrist von sieben Kalendertagen in geeigneter Weise auf Rechnung des Kunden verwerten. Diese Maßnahme ist bei Setzung der Nachfrist anzukündigen.
(1) Die Ware bzw. Dokumente bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere, sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt bereits dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Wir dürfen zurückgenommene Vorbehaltsware uneingeschränkt verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
(2) Die Bearbeitung oder Verarbeitung der in unserem Eigentum verbleibenden Ware erfolgt für uns als Hersteller und in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Uns steht das Eigentum an der durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache zu, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und Grad der Be- oder Verarbeitung. Bei Be- oder Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunde gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für den Fall, dass der Kunde ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Be- oder Verarbeitung das (Mit-)Eigentum an der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) erwirbt, überträgt er uns mit Vertragsabschluss das (Mit-)Eigentum an der Ware für den Zeitpunkt seines Erwerbes und verwahrt die Ware für uns. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer tritt der Kunde hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
(3) Für den Fall, dass die vom Verkäufer gelieferte Ware mit anderen Sachen vermischt oder verbunden wird, überträgt der Kunde uns hiermit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder der neuen Sache und verwahrt diese dann für uns. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer werden hiermit an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
(4) Der Unternehmer ist ermächtigt, die in unserem (Mit-)Eigentum stehende Ware zu verwenden und im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, sofern er nicht im Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Alle dem Unternehmer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen, gleichgültig, ob diese vor oder nach der Verarbeitung, Vermischung usw. erfolgt, einschließlich aller Nebenrechte, sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Ersatzansprüche gegen eine Kreditversicherung tritt der Unternehmer bei Vertragsabschluss an uns sicherungshalber in vollem Umfang ab; wir nehmen diese Abtretung an (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen). Für den Fall, dass die Ware nur in unserem Eigentum steht oder vom Unternehmer zusammen mit anderer, uns nicht gehörender Ware – gleichgültig in welchem Zustand – zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit bereits vollzogene Abtretung der Forderung nur in Höhe desjenigen Betrages, den wir dem Unternehmer für den betreffenden Teil der Ware berechnet haben.
(5) Der Unternehmer ist bis zum Widerruf ermächtigt, die uns zustehenden Forderungen, die wir durch die Abtretung erworben haben, auf seine Rechnung und im eigenen Namen für uns einzuziehen. Mit Widerruf geht dieses Recht – auch bei Insolvenz – auf uns über. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, werden wir die Forderung grundsätzlich weder selbst einziehen noch die Einzugsermächtigung widerrufen. Der Unternehmer hat uns ferner während der üblichen Geschäftszeiten des Unternehmers jederzeit Zutritt zur Ware zu gewähren sowie auf unser Verlangen die Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen und uns alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Bei Zahlungsverzug hat der Unternehmer auf unser Verlangen den Forderungsübergang seinem Nachkäufer anzuzeigen.
(6) Der Kunde hat bei Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren oder auf die uns abgetretenen Forderungen unsere Rechte zu wahren und uns derartige Zugriffe unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
(7) Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen, insbesondere gegen die Versicherung, tritt der Kunde hiermit an uns zur Sicherung unserer Ansprüche bis zur Höhe ihrer Forderung ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
(8) Eine etwaige Übersicherung stellen wir dem Kunden auf dessen Verlangen zur Verfügung. Eine Übersicherung liegt vor, wenn der Wert der Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 30 Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns.
(1) Für die Mängelrüge gilt die gesetzliche Grundregel des § 377 HGB. Der Vertragsgegenstand ist unverzüglich nach Ablieferung durch uns vom Unternehmer zu untersuchen. Etwaige Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls kann der Unternehmer keine Rechte aus dem Mangel geltend machen, wenn der Mangel bei der Untersuchung erkennbar war. Zeigt sich der Mangel erst später, ist die Anzeige unverzüglich nachzuholen. Der Mangel ist in Textform anzuzeigen.
(2) Die Gewährleistung für Sachmängel richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in spezielleren produktspezifischen Angebots- und Lieferbedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Gefahrenübergang, sofern und soweit Vertragsgegenstand eine gebrauchte Ware ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern stets, und damit auch bei Neuwaren, ein Jahr ab Gefahrenübergang. § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.
(3) In den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne der gesetzlichen Regelungen dar. Gleiches gilt, wenn wir mit dem Kunden ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart haben.
(1) Soweit wir als Hersteller des Vertragsgegenstands anzusehen sind, da wir den Vertragsgegenstand insbesondere unter eigener Marke und/oder als Einführer im Sinne des Produkthaftungsrechts in den innergemeinschaftlichen Warenverkehr einbringen, gewährleisten wir, dass der Vertragsgegenstand den geltenden europäischen und deutschen Produktsicherheitsvorschriften entspricht.
(2) Der Vertragsgegenstand entspricht bei Gefahrübergang den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden zwingenden europäischen und deutschen Produktsicherheitsvorschriften. Für Produkte, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen, stellen wir sicher, dass das jeweils vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wird, die technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung erstellt wird und der Vertragsgegenstand ordnungsgemäß mit der CE-Kennzeichnung versehen ist. Diese Zusage ist eine Beschaffenheitsvereinbarung und keine selbstständige Garantie nach § 276 Abs. 1 BGB.
(3) Der Vertragsgegenstand wir mit den erforderlichen Betriebs- und Sicherheitshinweisen in deutscher Sprache geliefert. Der Kunde ist bei Weiterveräußerung verpflichtet, diese Unterlagen sowie die CE-Kennzeichnung vollständig und unverändert an einen etwaigen Abnehmer weiterzugeben.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte nur bestimmungsgemäß zu verwenden und die beigefügten Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise zu beachten. Änderungen an den Produkten, die die Sicherheit beeinträchtigen können oder tatsächlich beeinträchtigen, sind unzulässig.
(5) Verstößt der Kunde gegen eine Pflicht aus Abs. 3 oder 4, so entfällt insoweit unsere Verantwortung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wird ein Dritter uns gegenüber Ansprüche geltend machen, die auf einer Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Kunden nach Absatz 4 beruhen, stellt der Kunde uns auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei. Dies gilt nicht soweit der Kunde die Ursache nicht zu vertreten hat.
(6) Im Falle von Produktrückrufen oder sicherheitsrelevanten Mängeln, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Durchführung von Rückrufmaßnahmen im angemessenen Umfang zu unterstützen und die notwendigen Informationen bereitzustellen. Der Kunde unterrichtet uns seinerseits unverzüglich über ihm bekanntwerdende oder gewordene Sicherheitsrisiken, Schadensfälle oder Beanstandungen. Der Kunde führt Aufzeichnungen, die eine Rückverfolgung der von ihm bezogenen und weiterveräußerten Produkte (Charge/ Seriennummer, Abnehmer), für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ermöglichen.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) im Übrigen, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Darüber hinaus ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen oder behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Werden wir von unserem Lieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, haften wir hierfür nur, wenn wir dies zu vertreten haben. Von der Leistungspflicht werden wir nur frei, sofern wir ein hinsichtlich Menge und Beschaffenheit kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben, die nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung nicht auf einem von uns zu vertretenden Umstand beruht und wir nicht im Einzelfall die Beschaffung ausdrücklich übernommen haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
(4) Beruft sich eine Vertragspartei auf ein Erfüllungshindernis, so hat sie die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Auf Verlangen der anderen Partei ist unverzüglich ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogenen Daten unserer Kunden, insbesondere die Kontaktdaten zur Abwicklung der Bestellung, so auch die E-Mail-Adresse, sofern uns der Kunde diese angibt. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu diesen Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Details können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden, die auf unserer Homepage zu finden ist.
(1) Für die Vertragsbeziehung der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist unsere jeweilige Versand- oder Abholstelle. Für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Verkäufers maßgeblich.
(3) Wenn der Kunde als Verbraucher eine Bestellung aufgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Abs. 1 getroffenen Rechtswahl insoweit unberührt.
(4) Wenn der Kunde ein Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Fürstenzell.
(5) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(6) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.
(7) Jede Regelung ist wirksamkeitserhaltend so auszulegen, dass sie dem beiderseitigen Parteiwillen entspricht. Ist eine entsprechende Auslegung nach dem Wortlaut nicht möglich oder ist die Klausel aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung nicht der Auslegung zugänglich (z. B. Nichtigkeit), so tritt an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommt. Ist die Ermittlung eines entsprechenden Parteiwillens nicht möglich, verpflichten sich die Beteiligten, in Verhandlungen über den Abschluss einer Ersatzregelung zu treten. Bleiben die Verhandlungen ohne Erfolg, ist die entstandene Lücke mittels Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zu schließen. § 313 Abs. 3 BGB findet Anwendung. Die Verhandlungen gelten als gescheitert, wenn binnen sechs Wochen nach Zugang der Aufforderung durch eine der Parteien eine schriftliche Vereinbarung über die Schließung der Lücke nicht getroffen werden konnte.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern das Gesetz ein Widerrufsrecht vorsieht und das Widerrufsrecht auch nicht erloschen ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Haustürgeschäften sowie bei Fernabsatzverträgen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Skancraft GmbH & Co.KG, Aspertsham 10, 94081 Fürstenzell, info@skancraft.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht aus Fernabsatzverträgen auch online unter www.moertlbauer-baumaschinen.com ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular für Verbraucher:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie dieses zurück.)
— An: Skancraft GmbH & Co.KG, Aspertsham 10, 94081 Fürstenzell;
info@skancraft.com:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).
— bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des Verbrauchers/der Verbraucher (*)
— Anschrift des Verbrauchers/der Verbraucher (*)
— Unterschrift des Verbrauchers/der Verbraucher (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Stand: 13.10.2026